Wussten Sie schon dass etwa 70 % der Brandtoten nachts in ihrem eigenen zu Hause verunglücken? Dabei stellt weniger das Feuer die primäre Bedrohung dar, viel mehr ist es der Brandrauch! In ca. 95 % der Fälle sterben die Opfer an den Folgen einer Rauchvergiftung.
Während tagsüber ein Feuer schnell bemerkt und bekämpft werden kann, wird man im Schlaf förmlich davon überrascht, denn der Geruchssinn schläft mit!
Auslöser solcher Brände sind in den wenigsten Fällen Fahrlässigkeiten, meistens sind defekte Geräte dafür verantwortlich.
Rauchmelder reten Leben, denn mit ihrem lauten Alarm warnen sie Sie auch im Schlaf vor der Brandgefahr und verschaffen Ihnen und ihrer Familie den nötigen Vorsprung um sich in Sicherheit bringen zu können.
Daher führte die Landesregierung NRW zum 01. April 2013 eine Rauchmelderpflicht ein. Alle Neubauten müssen ab diesem Tag mit einem Rauchmelder ausgestattet werden. Für Bestandsbauten gilt bis zum 01.01.2017 eine Übergangsfrist.
Hier noch einige häufig gestellte Fragen:
Wie viele Rauchmelder sind für eine Wohnung nötig?
Die Rauchmelderpflicht NRW schreibt für jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeden Flur, der als Rettungsweg zum verlassen von Wohnräumen dient, einen Rauchmelder vor (bei einem Schlafzimmer und zwei Kinderzimmern, die von einem Flur abgehen, benötigen Sie also 4 Rauchmelder)
Wer ist verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder?
Der Eigentümer der Wohnung ist für die Anschaffung und Montage der Rauchmelder verantwortlich. Die Kosten für die Wartung und den Austausch der Batterien trägt der Mieter. Im Falle eines Defektes des Melders trägt der Eigentümer die Kosten für die Neuanschaffung.
Gesetzliche Regelung der Rauchmelderpflicht NRW
Die Bauordnung für NRW (BauO NRW) regelt die Rauchmelderpflicht NRW. Die Verordnung können Sie unter §49 Absatz 7 nachlesen.
Quelle: http://rauchmelderpflicht.net
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